Fragen und Antworten zur Verkehrserhebung 2022
Mit der Verkehrserhebung 2022 setzen die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich und die angrenzenden Gebiete in Niederösterreich die bewährte Tradition der laufenden Verkehrsbeobachtung (OÖ: 2012, 2001, 1992; Sbg: 2012, 2004) fort. Die Erhebung liefert wichtiges Datenmaterial als Informationsquelle und Entscheidungshilfe für Verkehrspolitik und Verkehrsplanung. Mit ihrer Stichprobengröße stellen diese Erhebungen die umfangreichsten im deutschsprachigen Raum dar.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Daten der Verkehrserhebung auf breiter Ebene Anwendung finden. Die Ergebnisse stehen neben den Bundesländern auch auch den Gemeinden zur Analyse der verkehrlichen Problemen vor Ort zur Verfügung. Insbesondere für Orte mit Zentrumsfunktion, d.h. für Gemeinden mit Einpendler/-innen (Schüler/-innen, Berufstätige) oder mit sonstigen Zielverkehren (öffentliche Dienste, medizinisch-soziale Versorgung, Einkauf etc.) sind die Ergebnisse der Verkehrserhebung eine wichtige Datengrundlage für Verkehrspolitische Entscheidungen.Weiter Informationen zur letzten Verkehrserhebung im Jahr 2012 finden Sie unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/23652.htm
Nach einem Stichproben-Verfahren sollen sämtliche Ortsveränderungen (Wege) der Wohnbevölkerung (ab 6 Jahren – Personen mit eigenständiger Mobilität) einer Region außerhalb der Wohnung erfasst werden. Von jeder Ortsveränderung sind zumindest folgende Informationen zu erheben:
- Quell- und Zielort
- Wegezweck
- alle benutzten Verkehrsmittel
- Anfangs- und Endzeitpunkt des Weges (Uhrzeit) – Dauer des Weges
- geschätzte Länge des Weges
Zusätzlich zum täglichen Verkehrsverhalten sollen auch
- soziodemographische Daten, die für die Analyse des Verkehrsverhaltens von Haushalten und Personen von Bedeutung sind (Alter, Geschlecht, Berufstätigkeit, …)
- die Ausstattung der Haushalte mit Fahrzeugen,
- der Führerscheinbesitz
- die Pkw-Verfügbarkeit usw.
erhoben werden.
Unter folgenden Links finden Sie Beispiele für die Fragebögen aus dem Jahr 2012. Diese dienen lediglich als Ansichtsexemplar, bitte füllen Sie diese nicht aus.Fragebogen der Verkehrserhebung 2022:
Haushaltsfragebogen
Personen-/Wegefragebogen
Alle Haushalte im Erhebungsgebiet – das sind die Bundesländer Oberösterreich und Salzburg sowie in Niederösterreich die Bezirke Amstetten und Waidhofen/Ybbs – die bisher nicht zur Teilnahme an der Verkehrserhebung 2022 eingeladen wurden oder sich erst jetzt zur Teilnahme entschieden haben, haben die Möglichkeit, sich ab 03.10.2022 selbst zur Teilnahme anzumelden.
Nutzen Sie dazu den oben auf auf der Startseite bereitgestellten Link zum Anmeldeformular (dunkelgrüner Button „ZUR TEILNAHME ANMELDEN!“).
Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und Ihren Berichtstag und weitere Informationen kurz darauf per E-Mail zugesandt!
Der Berichtstag wird bei der Anmeldung zufällig vergeben und kann auch einige Tage in der Zukunft liegen. Wir bitten Sie in diesem Fall das E-Mail aufzuheben und den darin befindlichen Link am Besten am Abend des Berichtstags aufzurufen und Ihre Wege des Tages anzugeben. So haben Sie diese noch frisch in Erinnerung.
Ab 03.10.2022 haben Sie auf der Webseite verkehrserhebung-2022.at die Möglichkeit, sich nochmals selbst für die Online-Befragung anzumelden. Sie erhalten dann Ihren Zugangscode unverzüglich per Mail zugesandt.
Nein! Ziel der Verkehrserhebung ist es, die Mobilität der Bevölkerung so abzubilden, wie sie an einem durchschnittlichen Tag wirklich ist. Und nicht immer sind alle an ihrem Wohnort unterwegs, sei es wegen Urlaub, (beruflichen) Auslandsaufenthalten, Krankenstand (inkl. Covid-19), Reha, Homeoffice, einzelnen arbeits- oder schulfreien Tagen oder aus sonst irgendeinem Grund. Es ist daher wichtig, dass auch jene Personen den Fragebogen genau für den vorgegebenen Berichtstag ausfüllen, die an diesem Tag aus irgendeinem Grund gar nicht unterwegs waren oder im Ausland waren.
Wir bitten Sie daher, den Fragebogen dennoch auszufüllen - beantworten Sie bitte die Frage, ob Sie am Berichtstag außer Haus unterwegs waren einfach mit "Nein". Auch das ist eine wichtige Information, um ein korrektes Gesamtbild zu erhalten.
Sie werden gebeten, Ihre an einem bestimmten, vorgegebenen Stichtag zurückgelegten Wege zu notieren. Darüber hinaus werden einige wenige Fragen zu Ihrem Haushalt sowie zu Ihrer Person gestellt.
Da im Mobilitätsverhalten auch Abhängigkeiten zwischen den Haushaltsmitglieder bestehen, bitten wir darum, dass möglichst alle mitmachen. Ausgenommen sind nur Kinder unter 6 Jahren, da diese normalerweise keine eigenständige Mobilität aufweisen.
Im Rahmen der Hauptaussendung Anfang Oktober 2022 der Verkehrserhebung werden allen angemeldeten Haushalten die Befragungsunterlagen entweder per Post in Papierform oder per E-Mail als Link zum Fragebogen zugesandt.
Die Befragung besteht aus einem Haushaltsteil (Haushaltsbogen) sowie einem Personenteil (Personenbogen) für jede Person im Haushalt ab 6 Jahren.
Im Haushaltsteil (Haushaltsbogen) bitten wir um einige Angaben zum Haushalt sowie zu den ständig darin lebenden Personen ab 6 Jahren. Abgefragt werden einige wenige Angaben zum Haushalt wie Haushaltsgröße, Verkehrsmittelbesitz und Erreichbarkeit von Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie pro Person statistische Angaben (Alter, Geschlecht, Ausbildung, Berufstätigkeit, Führerscheinbesitz etc.).
Im Personenteil (Personenbögen) geht es um die Wege eines ganzen Tages – dem Berichtstag – die alle Personen ab 6 Jahren im Haushalt an diesem Tag zurückgelegt haben – egal ob zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Pkw oder mit Bus und Bahn. Für jeden Weg (also von zu Hause zur Arbeit, weiter zum Einkaufen, zu Freizeitaktivitäten und wieder zurück nach Hause) werden die Start- und Endzeiten, der Zweck und die genutzten Verkehrsmittel sowie die Länge des Weges abgefragt. Falls die Person am Berichtstag nicht außer Haus unterwegs war, besteht im Fragebogen die Möglichkeit auch das anzugeben.
Damit sind alle Personen gemeint, die (mit wenigen Unterbrechungen wie Urlaub oder Geschäftsreisen) durchgehend an der Haushaltsadresse wohnen. Personen, die z.B.: nur am Wochenende anwesend sind, zählen nicht dazu.
Bei Sonderfällen (z.B.: Personen, die nur selten zu Hause sind wie etwa Lkw-Fahrer:innen) zählt der Hauptwohnsitz.
Der Berichtstag ist ein zufällig ausgewählter Wochentag für den die zurückgelegten Wege angegeben werden sollen und dieser ist am Personenfragebogen aufgedruckt bzw. im Online-Fragebogen vorgegeben. Der Wochentag kann nicht geändert werden. Am Papierfragebogen ist das konkrete Datum immer jener Wochentag, der auf den Erhalt bzw. das Öffnen des Fragebogenkuverts folgt und dieses Datum soll im Personenbogen angegeben werden. Im Online-Fragebogen wird das konkrete Datum abhängig vom Datum des ersten Einloggens festgelegt. Sie erhalten bereits vorab eine Information über Ihren Berichtstag per E-Mail.
Waren die Personen an diesem Tag gar nicht außer Haus, kann nicht einfach ein anderer Tag gewählt werden. Die Mobilität soll so abgebildet werden, wie sie in Wirklichkeit ist – und nicht immer bewegen sich alle. Es ist daher nicht möglich, den Wochentag gegen einen beliebigen anderen Tag zu tauschen.
- Zum Haushalt gehören alle Personen, die ständig mit dort zusammenleben. Ein Haushalt kann auch aus einer Person bestehen (Einpersonenhaushalt). Personen, die z.B.: nur am Wochenende anwesend sind, zählen nicht dazu. Bei Sonderfällen (z.B.: Personen, die nur selten zu Hause sind wie etwa Lkw-Fahrer:innen) zählt der Hauptwohnsitz.
- Bitte füllen Sie, wenn möglich in Blockschrift, zuerst den Haushaltsfragebogen und dann die Personenfragebögen aus!
- Beantworten Sie bitte für maximal 5 Personen (Online: 8) in Ihrem Haushalt, die 6 Jahre und älter sind (gereiht nach Alter) und ständig in Ihrem Haushalt leben, die Fragen zu den Personen!
- Beginnen Sie bitte am Papierfragebogen bei der ältesten Person (Person Nummer 1) und beantworten Sie dann die Fragen zur zweitältesten Person (Person Nummer 2) und so weiter bis zur jüngsten Person ab 6 Jahren. Online beginnen Sie bitte mit sich selbst.
- Bevor Sie anschließend die Personenfragebögen ausfüllen, lesen Sie bitte die wichtigen Hinweise zum Ausfüllen der Personenfragebögen auf der Rückseite des Papierfragebogens bzw. im Online-Fragebogen.
- Bitte geben Sie neben dem Geburtsjahr und dem Geschlecht auch den Vornamen oder ein Namenskürzel (z.B. die Initialen) an, das erleichtert uns die Zuordnung der Personeninformationen aus dem Haushaltsbogen zu Ihren Wegen am Berichtstag aus dem Personenbogen. Der Name bzw. das Kürzel sind NICHT Teil der Auswertung!
- Die Frage nach dem höchsten Schulabschluss bezieht sich auf den aktuellen Zeitpunkt und nicht auf zukünftige Abschlüsse. Absolvieren sie beispielsweise derzeit eine Lehre und haben zuvor eine Hauptschule, neue Mittelschule oder die Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule besucht, ist ihr höchster Schulabschluss derzeit dennoch “Pflichtschule ohne Lehre“. Wenn Sie derzeit studieren und zuvor maturiert haben, ist ihr aktuell höchster Schulabschluss entsprechend „höhere Schule mit Matura“.
- Die Haupttätigkeit ist so zu interpretieren: Wenn Sie z.B. Angestellter sind, aber zusätzlich freiberuflich arbeiten, geben Sie bitte jene Tätigkeit an, für die Sie die meiste Zeit aufwenden.
- Wochenarbeitsstunden: Geben Sie bitte die tatsächlichen, durchschnittlich anfallenden Wochenarbeitsstunden an.
- Home-Office-Möglichkeit: Bitte geben Sie an, ob sie Grundsätzlich die Möglichkeit haben, zu Hause zu arbeiten – unabhängig davon, ob Sie davon auch Gebrauch machen.
- Kostenloser Pkw-Abstellplatz bei der Arbeit verfügbar: Bitte geben Sie an, ob sie bei Ihnen am Arbeitsplatz die Möglichkeit besteht, einen Pkw kostenlos abzustellen (z.B. am Firmengelände, in einer kostenfreien Garage, kostenfrei auf der Straße etc.) – unabhängig davon, ob Sie davon auch Gebrauch machen.
- ÖV-Zeit/Ermäßigungskarten: Mehrfachfahrkarten, Streifenkarten und ähnliches sind keine Zeit- oder Ermäßigungskarten. Sie müssen diese nicht angeben. Die ÖBB-Vorteilscard ist keine Zeitkarte sondern eine Ermäßigungskarte. Kreuzen Sie in diesem Fall bitte „Vorteils-, oder Ermäßigungskarte“
Bitte füllen Sie die Personenbögen für den angegebenen, zufällig ausgewählten Wochentag möglichst am selben Abend aus und machen Sie dabei Ihre Angaben zu jedem Weg vollständig und sorgfältig. Am nächsten Tag senden Sie bitte den ausgefüllten Haushaltsbogen zusammen mit den ausgefüllten Personenbögen im beiliegenden Rückkuvert kostenfrei zurück.
Für max. 5 Personen bzw. Online 8 Personen, die ständig in Ihrem Haushalt leben und 6 Jahre oder älter sind, liegt ein Personenbogen bei. Am Papierfragebogen hat die älteste Person im Haushalt die Nummer 1, die zweitälteste die Nummer 2 und so weiter – die Reihenfolge bleibt also die gleiche wie im Haushaltsbogen. Online beginnen Sie bitte mit sich selbst und gehen dann ebenfalls nach dem Alter vor.
Bitte tragen Sie für den zufällig ausgewählten Berichtstag alle Wege, die Sie außer Haus unternommen haben, im zeitlichen Ablauf ein. Auf dem Papier-Fragebogen ist Platz für maximal sieben Wege (Online: 12 Wege), weitere Wege können nicht eingetragen werden und entfallen daher. Vergessen Sie bitte keinen Weg! Auch Fußwege und kurze Wege sowie Rückwege sind wichtig! Auch wenn Sie an diesem Tag nicht unterwegs waren bitten wir Sie dies anzugeben.

- Ein "Weg" ist die Strecke vom Ausgangspunkt bis zur Zieladresse, die Sie zu EINEM bestimmten Zweck (z.B. Einkauf, Arbeitsplatz) aufgesucht haben.
- Hierbei können Sie auch mehrere Verkehrsmittel benutzt haben. Beim Umsteigen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln (z.B. vom Auto, Rad oder Bus in die Bahn) bleibt es ein Weg.
- Hin- und Rückweg (z.B. zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause) sind 2 Wege.
- Bitte geben Sie auch kurze Wege und Fußwege (z.B. Einkauf, spazieren gehen, kurze Erledigung) an.
- Vergessen Sie bitte nicht die Rückwege sowie die Wege zurück nach Hause.
- Auch sogenannte „Rundwege“ (ein Spaziergang, eine Radfahrrunde oder ein Ausgang mit dem Hund), bei denen Ausgangspunkt und Zieladresse gleich sind, sollen als Weg angegeben werden, die Zieladresse entspricht dann dem Ausgangspunkt (z.B.: die Wohnadresse).
- Für den Fall, dass Sie berufsbedingt regelmäßig viele Wege zurücklegen müssen (z.B. als Postbote, Taxifahrer) und dies auch an Ihrem Berichtstag getan haben, tragen Sie bitte nur Ihre privaten Wege (z.B. den Weg zu Ihrer Arbeitsstätte und wieder nach Hause oder weitere private Wege) ein.
- Es zählt jeder Weg, der außerhalb Ihrer Wohnung / Ihres Hauses auf öffentlichem Grund zurückgelegt wurde. Wenn Sie nur auf dem eigenen Grundstück (z.B. im Garten oder im landwirtschaftlichen Betrieb) unterwegs waren, zählt das nicht.
- Beim Zweck gibt es nur eine Nennung! Ändert sich der Zweck, ist es ein neuer Weg!
- Verkehrsmittel: Falls Sie mehrere Verkehrsmittel benutzt haben, geben Sie bitte ALLE an! Vergessen Sie bitte keine Wege, auch die Rückwege sind wichtig. Bitte auch kurze Wege zu Fuß oder mit anderen Verkehrsmitteln angeben!
- Zielort: Geben Sie bitte den Zielort so genau wie möglich an. Wenn Sie die exakte Adresse nicht kennen, beschreiben Sie bitte das Ziel bzw. nutzen Sie das Suchfeld im Online-Fragebogen.
Die Begleitung und Durchführung der Verkehrserhebung 2022 wurde rechtskonform europaweit ausgeschrieben. Bezüglich der Erhebungsdurchführung hat sich das Konsortium der Firmen Triconsult aus Wien gemeinsam mit der Firma infas aus Bonn durchgesetzt. Infas ist dabei für die Online-Umsetzung der Erhebung zuständig, die komplette Erhebungsabwicklung obliegt der Firma Triconsult. Beide Firmen sind renommierte Unternehmen und haben umfangreiche Erfahrungen mit Erhebungen dieser Art.
Die komplette Datenaufbereitung, Auswertung und Analyse der Erhebung erfolgt ebenfalls in Österreich. Dafür zuständig ist die Firma HERRY Consult GmbH aus Wien.
Alle mit der Durchführung der Verkehrserhebung 2022 betrauten Unternehmen arbeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz gemäß DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) sowie Datenschutzgesetz 2018 und haben entsprechende Datenverarbeitungsverträge mit dem Auftraggeber Land Oberöstereich und Land Salzburg abgeschlossen.
- wie sich in den letzten zehn Jahren die Mobilität der Bevölkerung entwickelt hat,
- welche Veränderungen bei der Wahl der Verkehrsmittel eingetreten sind,
- welche Verschiebungen sich in der zeitlichen Verteilung ergeben haben,
- wie sich der Verkehr in den einzelnen Teilräumen entwickelt hat.
Folgende Zielsetzungen und Nutzen hat die Verkehrserhebung 2022:
Die Daten der Verkehrserhebung sind ein unverzichtbares Planungsinstrument und liefert ein wichtiges Datenmaterial über das Mobilitätsverhalten der Wohnbevölkerung:
- Erfassung der Ortsveränderungen (Wege) der Wohnbevölkerung hinsichtlich Quell- und Zielort, Zweck, Verkehrsmittel, Zeitpunkt, Wegedauer und Wegelänge
- Aufzeigen der (landesweiten) Entwicklungen
- Datengrundlage für die Darstellung des Modal-Split (Benchmarking und Öffentlichkeitsarbeit)
- Entwicklung der Mobilität der Bevölkerung
- Veränderungen bei der Wahl der Verkehrsmittel
- Darstellung der Verkehrsentwicklung in den einzelnen Teilräumen
- Evaluierung diverser Mobilitätsmaßnahmen
- Planungs-/Daten-Grundlage für Projekte und Planungen
- Erstellung von Verkehrsprognosen zur detaillierten Abschätzung der künftigen Entwicklung
- Als Grundlage für Planungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehr, ÖV- Analysen
- Als Datengrundlage zur Analyse der Raumstruktur (z. B. Erreichbarkeitsanalysen)
Somit dient die Erhebung auch ganz konkret der Verbesserung der Datengrundlagen für die Verkehrsplanung und zur Verbesserung der Verkehrssituation in der unmittelbaren Wohnumgebung der Bewohner:innen vor Ort!
Die Daten der bisherigen Verkehrserhebungen finden als Entscheidungshilfen für eine Reihe verkehrsplanerischer Fragestellungen Verwendung, als Beispiel seien angeführt:
- Datengrundlage für verkehrspolitische Entscheidungen (z. B. Benutzung des öffentlichen Verkehrs Bahn/Bus in feiner räumlicher Differenzierung) insbesondere auch als Planungsgrundlage für diverse Regionalverkehrskonzepte für den öffentlichen Verkehr
- Erstellung von Verkehrsprognosen zur detaillierten Abschätzung der künftigen Entwicklung (differenziert nach Raumeinheiten, Verkehrsmitteln und Fahrtzwecken);
- Datengrundlage für die Berechnung von Verlagerungswirkungen durch Maßnahmen im Straßenbau mit dem Programmsystem VISUM;
- ÖV- Analysen (ua. für den Oberösterreichischen Verkehrsverbund) z.B. Achsenbezogene Streckenbetrachtungen …..)
- Planungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehr, Abschätzung der Veränderung der Verkehrsmittelwahl);
- Erstellung von Unterlagen zur Mobilität in den Gemeinden für die Gestaltung von Entwicklungsprogrammen und bei Anträgen zur Änderung der Flächenwidmung;
- Datengrundlage zur Analyse der Raumstruktur (z. B. Erreichbarkeitsanalysen für den öffentlichen und Individualverkehr)
- Datengrundlage für diverse Forschungsprojekte über das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung TU-Masterarbeiten
Auf der nachfolgender Webseite des Landes Oberösterreich finden Sie die Ergebnisberichte für Oberösterreich aus der letzten Verkehrserhebung 2012:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/23652.htm
Dort sehen Sie genau, wie die Ergebnisse der Befragung ausgewertet und aufbereitet werden. Laden Sie sich dazu einen der bereitgestellten Berichte als PDF-Datei herunter!
Wir bitten Sie aber dennoch im Ihre Teilnahme, da jede und jeder Einzelne wichtig ist und der Erfolg der Erhebung entscheidend davon abhängt, dass möglichst alle angeschriebenen Haushalte mitmachen.
Die Nutzung der Adressdaten aus dem Melderegister ist rechtlich zulässig, da die Befragung zum Verkehrsverhalten im öffentlichen Interesse liegt und zur Wahrung der Aufgaben der Landesverwaltungen erforderlich ist. Dies wird geregelt im Datenschutzgesetz 2018 § 8 Abs 2 Z 2 sowie in Art 6 Abs 1 lit e DSG-VO.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Info-Hotline 01 21113 6226 oder an die E-Mailadresse info@verkehrserhebung-2022.at. Wir leiten Ihre Fragen gerne an die zuständigen Personen auch bei den Auftraggebern weiter.