Erklärung zur Barrierefreiheit
HERRY Consult ist bemüht, die Webseite www.verkehrserhebung-2022.at im Sinne der Auftraggeber Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und Amt der Salzburger Landesregierung im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, sowie den entsprechenden gesetzlichen Umsetzungen der Bundesländer Oberösterreich und Salzburg barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.verkehrserhebung-2022.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
HERRY Consult orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.
Die Vereinbarkeit wurde mit folgendem Tool überprüft: https://wave.webaim.org/ Bei dieser Überprüfung wurden aktuell keine Fehler festgestellt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Derzeit nicht zutreffend.
Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit nicht zutreffend.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Derzeit nicht zutreffend.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.07.2022 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von HERRY Consult GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Inhaltsseiten, Impressum. Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 26. September 2022 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt ist, so bitten wir Sie, uns dies über die nachfolgende E-Mailadresse mitzuteilen:
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Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich und des Landes Salzburg bieten Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:
Oberösterreich: Antidiskriminierungsstelle, Oberösterreich